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  • #2
Mr. Spock hingegen hat schon aufgehört ! :(
 
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apfelstrudel

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  • #3
Ist das jetzt nur ein Strang für Intellektuelle um über Unintellektuelle herzuziehen?
Erinnert an einen Pranger.
 
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  • #4
AAAAh ohne C. Nvm.. xD Hey.. ich bin schon froh genug, dass ich deutsch akzentfrei spreche... Da wird man wohl noch ein noch nie vorher geschriebenes Wort falsch schreiben dürfen.. :D
@WolkeVier , wenn du schon zitierst, wie wäre es mit einer Antwort auf den Thread? Jede Meinung ist gerne gesehen!
 
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  • #5
Ist das jetzt nur ein Strang für Intellektuelle um über Unintellektuelle herzuziehen?
Erinnert an einen Pranger.
AAAAh ohne C. Nvm.. xD Hey.. ich bin schon froh genug, dass ich deutsch akzentfrei spreche... Da wird man wohl noch ein noch nie vorher geschriebenes Wort falsch schreiben dürfen.. :D
Es geht nicht darum, jemanden vorzuführen, sondern hier soll ein Platz sein für die unfreiwillig komischen Verschreiber usw. die wir alle produzieren.
Ist natürlich nur für Leute geeignet, die auch über sich selbst lachen können.
 

Nickk

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  • #6
Also ich verschreib mich nie. Da kann die See noch so rau sein.
 
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  • #9
@WolkeVier Naja nur so witzig finde ich meinen Verschreiber jetzt nicht.. :eek: Da geht definitiv mehr. Und kein Ding, ich bin die Art Mensch, die sich auch gerne selbst auslacht, ist immerhin besser als in peinlichen Momenten im Boden zu versinken. ;D
 
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Ungezähmt

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  • #10
Schade, nur Verschreiber.
Ich hatte gerade auf meiner Startseite ´ne schöne Schlagzeile :
"Leiche auf Friedhof gefunden."
Ach, was.....;)
 
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Cosy

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  • #11
Vor zwei Tage in der Zeitung: " Taxifahrer erstochen. Die Polizei mutmasst ein Tötungsdelikt."
Ach was? :):)o_O:D
 
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Sevilla21

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  • #14
Ihr wollt hier ja nur Glischäs verbreiten!
 
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  • #17
weil der Totschlag sich von einem Mord unterscheidet:) Mord ist geplant und der Totschlag irgendwie aus dem affekt heraus:) ist für das Strafmaß wesentlich.
Aua ! :eek:

  • Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, begeht einen Totschlag (§ 212 StGB/Deutschland)
  • Mörder ist, wer
    • aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
    • heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
    • um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
    einen Menschen tötet (§ 212 Abs. 2 StGB/Deutschland).
Merke : Auch ein Totschlag kann durchaus geplant sein ! :rolleyes:
 
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  • #18
Aua ! :eek:

  • Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, begeht einen Totschlag (§ 212 StGB/Deutschland)
  • Mörder ist, wer
    • aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
    • heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
    • um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
    einen Menschen tötet (§ 212 Abs. 2 StGB/Deutschland).
Merke : Auch ein Totschlag kann durchaus geplant sein ! :rolleyes:
Nun , ich bin kein Fachanwalt ! Es ist nicht so ganz einfach die Tatbestände auseinanderzuhalten. Ich wollte diesen Unterschied nur erwähnen,weil @Zicky sich darüber wunderte,dass ein Mensch getötet wurde und die Polizei von einem Tötungsdelikt ausging Hr. Rechtsanwalt:)
 
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  • #20
Tötungsdelikte sind sie aber beide, das ist der Überbegriff. :)
Was als unwahrscheinlich angesehen wird, was kein Tötungsdelikt wäre, ist wohl ein Suizid oder ein Versehen bzw. Unfall. Oder es könnte theoretisch auch Notwehr gewesen sein.

Zum Zeitpunkt,als der Artikel geschrieben wurde und der genaue Hergang unklar war ,konnte man weder von Mord oder Totschlag ausgehen . Deswegen ging man erst von einem Tötungsdelikt aus.
 

Ungezähmt

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  • #21
Moin,
hey, nich´ abschweifen.
Clevershitter-Thread ! ;):)
Ich mach´ auch keine Fehler. Nur manchmal schlaicht sich einer ein...
 
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Zicky

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  • #27
Ich wollte diesen Unterschied nur erwähnen,weil @Zicky sich darüber wunderte,dass ein Mensch getötet wurde und die Polizei von einem Tötungsdelikt ausging
smilie_denk_04.gif
 
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Pit Brett

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  • #29
Na ja, aber daneben ist @saphira11s Gedanke nicht. Der von Dir zitierte verschwurbelte Wortlaut geht auf die Nazis zurück (ist aber kein NS-Gedankengut, sondern kam aus CH ...). Vorher war die Sache mit der Planung (= Überlegung) und dem Affekt durchaus angesagt. Im Netz habe ich grad aus dem BayStGB von 1813 gefunden:
Art. 146: Ein Todtschläger, welcher die von ihm verursachte Entleibung mit Vorbedacht beschlossen oder mit Überlegung ausgeführt hat, soll als Mörder mit dem Tode bestraft werden.
Art 151: Wer ohne Überlegung und Vorbedacht in aufwallender Hitze des Zorns eine lebensgefährliche Handlung wider den anderen beschließt und ausführt, ist bei erfolgtem Tode des Beschädigten eines einfachen Totschlages schuldig und soll zur Strafe des Zuchthauses auf unbestimmte Zeit verurteilt werden.
 
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  • #30
Na ja, aber daneben ist @saphira11s Gedanke nicht. Der von Dir zitierte verschwurbelte Wortlaut geht auf die Nazis zurück (ist aber kein NS-Gedankengut, sondern kam aus CH ...). Vorher war die Sache mit der Planung (= Überlegung) und dem Affekt durchaus angesagt. Im Netz habe ich grad aus dem BayStGB von 1813 gefunden:
Art. 146: Ein Todtschläger, welcher die von ihm verursachte Entleibung mit Vorbedacht beschlossen oder mit Überlegung ausgeführt hat, soll als Mörder mit dem Tode bestraft werden.
Art 151: Wer ohne Überlegung und Vorbedacht in aufwallender Hitze des Zorns eine lebensgefährliche Handlung wider den anderen beschließt und ausführt, ist bei erfolgtem Tode des Beschädigten eines einfachen Totschlages schuldig und soll zur Strafe des Zuchthauses auf unbestimmte Zeit verurteilt werden.
Jo mei, ich bin zwar schon Corona-Risikogruppe, aber soooo alt bin ich dann auch wieder nicht ... ! :rolleyes: :D
 
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