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Deleted member 21128
Gast
- #1
Unfreiwillig komisch (Clevershitter II.)
der Spuck hört nicht auf
Deleted member 21128
der Spuck hört nicht auf
apfelstrudel
Deleted member 21128
Ist das jetzt nur ein Strang für Intellektuelle um über Unintellektuelle herzuziehen?
Erinnert an einen Pranger.
Es geht nicht darum, jemanden vorzuführen, sondern hier soll ein Platz sein für die unfreiwillig komischen Verschreiber usw. die wir alle produzieren.AAAAh ohne C. Nvm.. xD Hey.. ich bin schon froh genug, dass ich deutsch akzentfrei spreche... Da wird man wohl noch ein noch nie vorher geschriebenes Wort falsch schreiben dürfen..![]()
apfelstrudel
sagt jemand, der ewig editieren kann....Also ich verschreib mich nie. Da kann die See noch so rau sein.
Das wundert dich doch jetzt nicht wirklich, oder ?Ist das jetzt nur ein Strang für Intellektuelle um über Unintellektuelle herzuziehen?
Erinnert an einen Pranger.
Fein. Dann hacks doch einfach ab.Und kein Ding, ich bin die Art Mensch, die sich auch gerne selbst auslacht
*Nimmt den Satz zu wörtlich.. Hackt den Bildschirm in zwei Teile* Und jetzt Boss? :bFein. Dann hacks doch einfach ab.
Auf sächsich heißt das aber vermutlich Glischeeehs ...Ihr wollt hier ja nur Glischäs verbreiten!
Deleted member 25128
weil der Totschlag sich von einem Mord unterscheidetVor zwei Tage in der Zeitung: " Taxifahrer erstochen. Die Polizei mutmasst ein Tötungsdelikt."
Ach was?![]()
Aua !weil der Totschlag sich von einem Mord unterscheidetMord ist geplant und der Totschlag irgendwie aus dem affekt heraus
ist für das Strafmaß wesentlich.
Deleted member 25128
Nun , ich bin kein Fachanwalt ! Es ist nicht so ganz einfach die Tatbestände auseinanderzuhalten. Ich wollte diesen Unterschied nur erwähnen,weil @Zicky sich darüber wunderte,dass ein Mensch getötet wurde und die Polizei von einem Tötungsdelikt ausging Hr. RechtsanwaltAua !
Merke : Auch ein Totschlag kann durchaus geplant sein !
- Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, begeht einen Totschlag (§ 212 StGB/Deutschland)
- Mörder ist, wer
- aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
- heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
einen Menschen tötet (§ 212 Abs. 2 StGB/Deutschland).
- um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
![]()
Deleted member 21128
Tötungsdelikte sind sie aber beide, das ist der Überbegriff.weil der Totschlag sich von einem Mord unterscheidet![]()
Deleted member 25128
Tötungsdelikte sind sie aber beide, das ist der Überbegriff.
Was als unwahrscheinlich angesehen wird, was kein Tötungsdelikt wäre, ist wohl ein Suizid oder ein Versehen bzw. Unfall. Oder es könnte theoretisch auch Notwehr gewesen sein.
Deleted member 21128
Ich würd meine Fehler zugeben, wenn ich welche hätte.Ich mach´ auch keine Fehler
Deleted member 25040
Du willst sagen, du würdest deine Fehler zugeben, wenn du sie sehen könntest.Ich würd meine Fehler zugeben, wenn ich welche hätte.![]()
Deleted member 21128
Ja, das war ja der Witz an der Sache. Du Schlaubischlumpf.Du willst sagen, du würdest deine Fehler zugeben, wenn du sie sehen könntest.
Deleted member 25040
Ist schon klar.... Ich wollte dich nur an deiner Eitelkeit packen, du Schlaubischlumpf.Ja, das war ja der Witz an der Sache. Du Schlaubischlumpf.![]()
Deleted member 21128
Ach so.Ist schon klar.... Ich wollte dich nur an deiner Eitelkeit packen, du Schlaubischlumpf.![]()
Ich wollte diesen Unterschied nur erwähnen,weil @Zicky sich darüber wunderte,dass ein Mensch getötet wurde und die Polizei von einem Tötungsdelikt ausging
Deleted member 25128
Na ja, aber daneben ist @saphira11s Gedanke nicht. Der von Dir zitierte verschwurbelte Wortlaut geht auf die Nazis zurück (ist aber kein NS-Gedankengut, sondern kam aus CH ...). Vorher war die Sache mit der Planung (= Überlegung) und dem Affekt durchaus angesagt. Im Netz habe ich grad aus dem BayStGB von 1813 gefunden:
Jo mei, ich bin zwar schon Corona-Risikogruppe, aber soooo alt bin ich dann auch wieder nicht ... !Na ja, aber daneben ist @saphira11s Gedanke nicht. Der von Dir zitierte verschwurbelte Wortlaut geht auf die Nazis zurück (ist aber kein NS-Gedankengut, sondern kam aus CH ...). Vorher war die Sache mit der Planung (= Überlegung) und dem Affekt durchaus angesagt. Im Netz habe ich grad aus dem BayStGB von 1813 gefunden:
Art. 146: Ein Todtschläger, welcher die von ihm verursachte Entleibung mit Vorbedacht beschlossen oder mit Überlegung ausgeführt hat, soll als Mörder mit dem Tode bestraft werden.
Art 151: Wer ohne Überlegung und Vorbedacht in aufwallender Hitze des Zorns eine lebensgefährliche Handlung wider den anderen beschließt und ausführt, ist bei erfolgtem Tode des Beschädigten eines einfachen Totschlages schuldig und soll zur Strafe des Zuchthauses auf unbestimmte Zeit verurteilt werden.
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