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Sandbank
Gast
- #61
ah, merci, verstehe...das waren meine FragezeichenMan darf sie an Freunde verschenken, verkaufen widerspricht den AGB von Parship.
Sandbank
ah, merci, verstehe...das waren meine FragezeichenMan darf sie an Freunde verschenken, verkaufen widerspricht den AGB von Parship.
Sandbank
@Jack555 @Sandbank Leute, wir sind doch alle nur hier, um über das (teilweise sehr intransparente) Produkt "Parship" herzuziehen. Von untereinander herziehen hat niemand geredet. Vertragt's euch!![]()
Na dann ist ja an "E-Bay-Freunde" verschenken ja wohl absolut in Ordnung, oder? Das vorher eine "Geldschenkung" in die andere Richtung lief, ist ja wohl absolut legitim, oder?Man darf sie an Freunde verschenken, verkaufen widerspricht den AGB von Parship.
das mußt du wissen. Ich würde mich jedenfalls nicht erwischen lassen. Davon abgesehen finde ich es moralisch nicht ok, weiterzuverkaufen, aber das muß jeder selber wissen.Na dann ist ja an "E-Bay-Freunde" verschenken ja wohl absolut in Ordnung, oder? Das vorher eine "Geldschenkung" in die andere Richtung lief, ist ja wohl absolut legitim, oder?![]()
Sandbank
weshalb das denn nicht? wenn du z.B. ein 2 Jahresabo gekauft hast, und nach 6 Monaten glaubst, den/die Richtige/n gefunden zu haben, warum soll man dann nicht die Restzeit weitergeben können...gegen einen Freundschaftspreis?das mußt du wissen. Ich würde mich jedenfalls nicht erwischen lassen. Davon abgesehen finde ich es moralisch nicht ok, weiterzuverkaufen, aber das muß jeder selber wissen.
Es wäre mal interessant, ob die AGBs nicht ungültig sind. Das ich ein Abo nicht vorzeitig vor der Mindestlaufzeit kündigen kann, ok. Das ich dann aber eine möglicherweise ungewünschte oder nicht mehr benötigte Dienstleistung weiterverkaufe, warum sollte das nicht möglich sein? Ein Zeitschriften- oder Pay TV-Abo kann ich ja auch weiterverkaufen, wenn ich es vor der erreichten Mindestlaufzeit nicht mehr möchte, oder? Warum soll das bei einer Online-Partnervermittlung denn anders sein?das mußt du wissen. Ich würde mich jedenfalls nicht erwischen lassen. Davon abgesehen finde ich es moralisch nicht ok, weiterzuverkaufen, aber das muß jeder selber wissen.
Jack555
ich hab da was gelesen, was du anderen empfiehlst?
Sandbank
ich glaub, da müßte man sich nochmal seeehr genau die Formulierung durchlesen. Offengestanden kann ich mir das gar nicht richtig vorstellen, dass das so tatsächlich drinstehen sollte...Es wäre mal interessant, ob die AGBs nicht ungültig sind.
Sandbank
irre ich mich, oder bist du ein kleiner Ego....ist ja auch egaldas ist korrekt...das hab' ich weggelöscht, damit diese sich selber anstrengenich muß ja nicht alles weitergeben
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wieso sollen die denn ungültig sein? Du hast sie unterschrieben und darum mußt du dich daran halten, ansonsten ist alles weg.Es wäre mal interessant, ob die AGBs nicht ungültig sind. .
Jack555
irre ich mich, oder bist du ein kleiner Ego....ist ja auch egal![]()
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Stimmt. Hat es ja noch nie gegeben, dass (vor allem kundenunfreundliche) AGBs vom Verbraucherschutz angeklagt und vor Gericht dann gekippt worden sind. Und zum Glück gibt es in unserem Land einen Verbraucherschutz. Eine der besten Erfindungen. Sozusagen der "Anwalt der kleinen Leute"...wieso sollen die denn ungültig sein? Du hast sie unterschrieben und darum mußt du dich daran halten, ansonsten ist alles weg.
Sandbank
Ich habe mir gerade nochmal die AGB's angeschaut und nichts darin gefunden, was den Weiterverkauf oder auch das Weiterverschenken auch nur erwähnt. Und wenn man bei den Angeboten bei ebay schaut, ist in der Regel eine Information von PS enthalten, die die Formalitäten einer Weitergabe erklärt. In dem Fall habe ich es bisher für eine Kulanzregelung gehalten, die ich völlig in Ordnung und letztendlich auch als rechtsgültig ansehe.Stimmt. Hat es ja noch nie gegeben, dass (vor allem kundenunfreundliche) AGBs vom Verbraucherschutz angeklagt und vor Gericht dann gekippt worden sind. Und zum Glück gibt es in unserem Land einen Verbraucherschutz. Eine der besten Erfindungen. Sozusagen der "Anwalt der kleinen Leute"...
Sandbank
Dann geh zum Anwalt und klage dagegen. Bis das Urteil gefällt ist, oder besser, der Vergleich erfolgt, gehen Jahre ins Land und die Anwalts-und Gerichtskosten übersteigen den Wert dessen, worum es geht.Stimmt. Hat es ja noch nie gegeben, dass (vor allem kundenunfreundliche) AGBs vom Verbraucherschutz angeklagt und vor Gericht dann gekippt worden sind. Und zum Glück gibt es in unserem Land einen Verbraucherschutz. Eine der besten Erfindungen. Sozusagen der "Anwalt der kleinen Leute"...
Jack555
Stimmt. Hat es ja noch nie gegeben, dass (vor allem kundenunfreundliche) AGBs vom Verbraucherschutz angeklagt und vor Gericht dann gekippt worden sind. Und zum Glück gibt es in unserem Land einen Verbraucherschutz. Eine der besten Erfindungen. Sozusagen der "Anwalt der kleinen Leute"...
Sandbank
ja, ich glaub auch, dass es so ist...aber deshalb habe ich ja TPT gefragt, wo das steht. Mich würde es echt mal interessieren, wie das formuliert sein soll.@Sandbank Na klar, ein Unternehmen verkauft sowas gerne mal als überaus freundliche "Kulanz". Sehr wahrscheinlich haben sie gar keine andere Wahl, weil die Rechtslage ziemlich eindeutig (und auch gar nicht unmoralisch) ist...
Sandbank
find ich jetzt nicht so schlimm. ( ist ja auch kein mega- Aufwand) ...und wenn's dem anderen vielleicht auch so geht, springt im besten Fall ein gemeinsames Wellnesswochenende dabei herausdas verstehe ich z.B. nicht: sicherlich bin ich einer, der gerne mit Preisen handelt, und sicherlich auch sparsam ist. Aber wenn ich doch ein Glück gefunden habe, oder ein paar nette Leute auch offline getroffen habe, dann war es doch das Geld schon Wert.
Und wenn ich doch jemanden gefunden habe, habe ich doch sicherlich andere Probleme, als meine Mitgliedschaft danach weiterzuverkaufen.
Nach dem Motto: " ich habe bei parship einen Partner gefunden, und wir haben dann auch noch gespart, weil wir unsere Mitgliedschaft hinterher verkauft haben."
Mensch, ist das ronantisch...
genau. für die großteils geistig Armen. Lies mal im BGBStimmt. Hat es ja noch nie gegeben, dass (vor allem kundenunfreundliche) AGBs vom Verbraucherschutz angeklagt und vor Gericht dann gekippt worden sind. Und zum Glück gibt es in unserem Land einen Verbraucherschutz. Eine der besten Erfindungen. Sozusagen der "Anwalt der kleinen Leute"...
Ich gebe dir jetzt einen kleinen Hinweis, das aber auch nur dir, weil ich dich sympathisch finde: Überleg mal, welche Konsequenzen ein Mitgliedschaftsübertrag hat. Du möchtest ja etwas geändert haben. Klingelt es nun?ja, ich glaub auch, dass es so ist...aber deshalb habe ich ja TPT gefragt, wo das steht. Mich würde es echt mal interessieren, wie das formuliert sein soll.
Warum hast Du denn nicht weitergemacht? Ich finde das 50%-Angebot schon ziemlich ok.Sofern Du schon gekündigt hast, wirst Du mit Sonderangeboten zum Ende hin überhäuft.
Also ich als suchender Single bin doch jedem dankbar, der seine (nicht mehr benötigte) Premium-Zeit weitergibt, um den Suchpool für die weitersuchenden Singles zu erweitern. Selbst ein gewinnorientiertes Unternehmen wie Parship sollte daran interessiert sein, wenn sie nur ein wenig an Kundenzufriedenheit interessiert sind? Naja, wobei, wenn ich mir immer die gleichlautenden Baukasten-Antworten auf Beschwerden und Kritik auf der FB-Seite oder bei (echten) Bewertungsportalen anschaue, dann hab ich da so meine Zweifel...wo wir auch mal wieder bei der Moral sind...das verstehe ich z.B. nicht: sicherlich bin ich einer, der gerne mit Preisen handelt, und sicherlich auch sparsam ist. Aber wenn ich doch ein Glück gefunden habe, oder ein paar nette Leute auch offline getroffen habe, dann war es doch das Geld schon Wert.
Und wenn ich doch jemanden gefunden habe, habe ich doch sicherlich andere Probleme, als meine Mitgliedschaft danach weiterzuverkaufen.
Sandbank
danke, geb ich gern zurückIch gebe dir jetzt
Sandbank
da gibt's ja unterschiedlicheWarum hast Du denn nicht weitergemacht? Ich finde das 50%-Angebot schon ziemlich ok.
In BWL ein wenig gepennt, kann das sein?Selbst ein gewinnorientiertes Unternehmen wie Parship sollte daran interessiert sein, wenn sie nur ein wenig an Kundenzufriedenheit interessiert sind?
Denk nach. Was soll bzw muß denn vor allem geändert werden?danke, geb ich gern zurück....jaaaa, darüber hab ich auch schon nachgedacht, aber: die Verträge sind bereits gekündigt ( also ohne autoverlängerung) und wie gesagt, die Formalitäten sind von PS....in der Hinsicht ....klingelts nicht so richtig
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Sandbank
die Chiffre...aber eben diese Änderung ist bei den Formalitäten von PS enthalten. ??Denk nach. Was soll bzw muß denn vor allem geändert werden?
Sandbank
äh?? also, ich behalte doch meinen eigenen account, nur die Laufzeit des Anderen wird übertragen...also eigentlich eben nicht mal chiffre ändern ( war Quatsch von mir) ??in erster Linie ja wohl das Profil an sich. Bei Körpergröße fängt es an, ggf Geschlecht, Alter.... Und ich glaube, niemand möchte mit den Matchingpoints von jemand anderem Partner suchen.