emerkenswerterweise erwartet sie demgegenüber von ihren Bürgern, dass sie sich jeweils erkundigen, ob sie ihre eigenen Bäume fällen dürfe.»"
OOch ich habe kaum gelacht...
Wenn ein Baum
unter Schutz steht,
egal wo er steht, besteht nicht das Recht ihn zu fällen. Das kann natürlich rechtlich je nach Land und gar Gemeinde/Kanton abweichend geregelt sein. Hier hat die Gemeinde das letzte Wort laut dem Schweizer Recht: Wenn sie bestimmt dass etwas unter Schutz steht hat sich ein Grundbesitzer daran zu halten und braucht für sämtliche Aktionen eine Genehmigung. Die Gemeinde kann ihn auch enteignen oder sein Land auszonen da sie dazu im Recht wären. Eigentlich nette Leute auf der Gemeinde, die könnten noch andere Mittel anwenden.
Selbst wenn ihm die Gemeinde Land verkauft oder anbietet so kann sie unter besonderen Umständen aufgrund höherem Interesse, das kann z.B. Monumentenschutz sein, jederzeit auch etwas enteignen. Der Bauer lehnt sich also ziemlich frech aus dem Fenster und pocht mit aller Macht auf gesellschaftliche Unterstützung, eine sehr grosse Macht welche ihm hier Recht zuspricht. Die letzte Instanz für Grundeigentum hat immer noch die Gemeinde mit vollem Enteignungsrecht je nach Situation.
Natürlich wird es äussert ungern gemacht da es Gesichtsverlust bei Investoren bedeuted, daher versucht man meistens es zurückzukaufen.
Klar möchte sich keiner in der Gemeinde persönlich ins Visier setzen, denn dazu werden sie noch zum Angriffsziel von gewissen fanatischen Leuten mit Hass auf Obrigkeiten welche sowieso pauschal Kuhbauern unterstützen würden, auch gegen Bäume sind. Was da von den Bürgern teils gemacht wird ist ziemlich grenzwertig, ein oft verruchtes Volk von Egoisten. Der Bauer hat kaum was zu befürchten, den ausser wenige Leute wie ich küssen ihm fast alle die Füsse.
Es spielt oft keine Rolle was eine Gemeinde einem Bauern mitteilt, viele von denen sind äusserst verstehens-intolerant weil sie quasi aus ihrer Sicht eine besonders hohe Instanz darstellen. Wobei es in keinem Land der Welt den Bauern so gut geht.