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Falsch. Mündliche Verträge und Abmachungen sind gültig hier in der Schweiz. Nichtmal Lohn muss man absprechen. Es gilt im Zweifelsfall der übliche Branchenlohn.
Nur wirklich intelligent war es nicht. Ich war zu gutgläubig. Schliesslich arbeitet mein ehemals bester Kumpel dort...![]()
Hallo @Wolverine
dein ehemals bester Kumpel arbeitet dort immer noch und sieht keinen Grund zu kündigen?
Er scheint ja bezahlt zu werden oder lebt er auch von seinen Ersparnissen?
Wäre er bereit dir zu bestätigen, dass er dich damals angeworben hat und du die Zeit dort gearbeitet hast?