@Mentalista, wir brauchen halt keine von einem Richter unterzeichnete Urkunde, die bezeugt, das unsere Ehe unwiderruflich zerrüttet ist, das wissen wir auch ohne Scheidung und Gericht.
Ich habe hier nur was zu Schicht-Arbeitszeiten schreiben wollen und was diese für mich immer noch bedeuten, obwohl ich mit meinem Ex nicht mehr zusammen bin.
Was die Scheidung angeht, da gibt es so viele Nuancen , die ich hier nicht darlegen möchte. Ich gönne meinem Ex ein vernünftiges Leben und möchte ihn nicht um den letzen Cent bringen. Sobald ihm der Zeitpunkt für günstig erscheint , wird er sicher die Scheidung einreichen, das will er doch auch, man muss es nur eben auch finanziell stemmen können.
Es ehrt Dich - und in der Regel ist das auch der bessere (und erfolgreichere) Weg - daß Du alles lieber im gegenseitigen Einvernehmen regeln willst. Das bedeutet aber nicht, daß Du Dir nicht trotzdem Hilfe holen kannst, auch bei Jugendamt. Und wenn es nur eine womöglich andere Sichtweise ist.
Und so, wie Du es schilderst, scheint mir die Verantwortung sehr ungleich und in keiner Weise der rechtlichen Situation entsprechend verteilt zu sein, will sagen : Ich verstehe Dich so, daß Ihr gemeinsames Sorgerecht habt, Du also nichts ohne ihn entscheiden, aber (mehr als) 3/4 der alltäglichen Verantwortung - und Belastungen ! - tragen darfst (vom Geld rede ich an dieser Stelle wohlweislich nicht ! ). Das scheint mir in der Tat etwas ungerecht.
Und wenn Du das alleinige Sorgerecht hättest, stünde dem ja in keiner Weise entgegen, daß Du den Kontakt in der gewohnten Weise unterstützt. Aber es hätte halt den Vorteil, daß Du nicht mehr auf seine Zustimmung - die ja in der Praxis offensichtlich mitunter ganz praktisch nur schwer zu bekommen ist (in WA blockiert) - angewiesen bist.
An Deiner Stelle würde ich mich daher zum jetzigen Zeitpunkt umfassend informieren und möglichst viele Ansichten und Sichtweisen einholen, um mir auf dieser Grundlage ein abschließendes eigenes Bild machen zu können : Es ist nicht ausgeschlossen, daß das Thema in dem offenbar noch schwebenden Scheidungsverfahren zur Sprache kommt. Dann hast Du Deine Meinung parat und kannst sie fundiert vertreten.
Unter diesen Umständen muß ich
@Mentalista insoweit recht geben, daß ein (unverbindliches ! ) Gespräch mit dem JA (und Deiner/Deinem RA/in in keiner Weise schaden kann und nur Vorteile hat.
Soweit
@Mentalista indessen die Befürchtung äußert, daß Du Dein Verhalten womöglich zu einem späteren Zeitpunkt „bereust“, finde
ich das zu weitgehend, unangemessen und unzulässig.