@fleurdelis: Ja, ich möchte das Recht auf Liebe ebenso wie das Recht auf Glück in der Liebe in Frage stellen. Was meint man denn genau mit "Recht"?
Ich denke, jeder Mensch braucht Liebe, um glücklich zu sein, und jeder Mensch wünscht sie sich sehnlichst, wenn er sie nicht hat.
Von einem Recht zu sprechen, finde ich aber problematisch. Denn dann ist es doch bloss eine leere Formel, um so zu tun, als ob man solidarisch wäre. Wer sollte denn diese Liebe geben müssen? Wer sollte sie fühlen müssen? Gibt es eine Pflicht zu lieben? Dazu würde ich sagen, dass Eltern verplichtet wären, ihre Kinder so gut wie möglich zu lieben, aber nicht einmal in diesem Fall kann man es erzwingen. Was, wenn man als Mutter oder Vater die Liebe zum Kind einfach nicht fühlen kann, obwohl man das unbedingt will? Was, wenn man das Kind zwar liebt, aber das Kind dies nicht spüren kann?
Wenn man von Recht auf Liebe oder Glück in der Liebe redet, dann macht es am Ehesten Sinn, dass es darum geht, sich selbst zu lieben oder lieben zu lernen.
Sagt man, man habe ein Recht auf Liebe oder auf Glück in der Liebe - ohne doch zu wissen, an wen sich diese Forderung richten sollte - dann finde ich das auch nicht wirklich hilfreich. Denn auf den Eindruck, ein Recht, das man hat, würde verletzt, erfolgt in der Regel nicht unbedingt ein eigenes liebevolles Verhalten gegenüber anderen, sondern eher etwas Wütendes, Empörtes, Anklagendes. Und das, so denke ich, wirkt eher abschreckend und ist der Liebe hinderlich.
Ich wünsche aber allen Menschen so viel Liebe wie möglich, und auch das Glück darin, sowohl als geliebte wie auch als liebende Menschen!