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Was an "Diese Maßnahmen gelten zunächst bis zum xx.xx.xxxx." ist "nicht feststehend" ?Dass die Maßnahmen befristet sind ... steht nicht fest.
Es steht derzeit (!) gar nichts fest.Es werden Lockerungen gerade durchgeführt, aber und das ist der Beginn meiner Intention gewesen: es wird von einem "neuen Alltag" gesprochen. Das vermittelt den Eindruck von ... was bleibt bleibend? ... Die Vorschriften für einzelne Betriebe und der Gastronomie ... uns wird kein Ende der Befristung genannt ... es sei denn ich verstehe das völlig falsch.
Wie auch ? Keine hat "die Weisheit mit Löffeln gefressen" !
Deshalb können nur Maßnahmen ergriffen und immer wieder überprüft werden, ob diese noch angemessen sind. Genau das wird gemacht. Ob und - wenn wie von Dir befürchtet - "etwas bleibt", ist derzeit in keiner Weise abseh- oder vorhersehbar - von niemandem. Jeder Versuch in diese Richtung wäre unseriös.
Weil Einschränkungen der Grundrechte nach Art. 19 Abs. 1 nur durch ein allgemein gültiges Gesetz eingeschränkt werden dürfen und dadurch einer doppelten Kontrolle (1. Ist die Ermächtigung ausreichend und korrekt ?, 2. Ist die darauf basierende Vorschrift, die die konkrete Einschrängung vorsieht, korrekt und angemessen ?) durch die Gerichte unterliegen.Und es steht immer noch die Frage im Raum, warum manche Gesetzesänderungen gemacht wurden, (...)
Es nimmt Dir daher nicht nur keine Rechte, es stärkt sie sogar - selbst wenn sie eingeschränkt werden !
Wie gesagt :(...) Einer kranken Person werden die Grundrechte insoweit .... eingeschränkt, sogar die Unverletzlichkeit der Wohnung wird aufgehoben .... dann noch das neue Überwachungsgesetz von Spahn .... kann man dass denn alles vertreten, wenn es gar keine gesicherten Erkenntnisse gibt? Die Polizei kann jemanden der verdächtig ist krank zu sein, aus seiner Wohnung abholen .... wann bitte, gab es das in dieser Form schon mal?
1) Befristet.
2) Bedingt.
3) Ständige (!) Abwägung.
4) Jederzeitige gerichtliche Überprüfung möglich.
Letzteres wird wohl auch sehr aktiv genutzt : der WDR berichtete heute Morgen, daß derzeit vor deutschen Gerichten mehr als 1.000 (eintausend !) Eilverfahren anhängig seien.
Ehrlich gesagt mache ich mir unter diesen Umständen nur geringe Sorgen um den Rechtsstaat ... !