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  • #1

8 Jahre Beziehung / eigene Wohnung zusammen / Sie hat sich neu Verliebt

Hallo,

ich bin seid 8 jahren mit meiner besten Freundin zusammen. Vor ca 1 Woche hat sie mir
gestanden das sie sich neu Verliebt hat und für mich nur noch Freundschaftliche grfühle hat
aber kein Zuneigung im sinne einer Beziehung. Ich bin nun ein bischen hin und Herr gerissen wiel wir ja noch die Wohnung haben ich weiß nicht was ich am besten machen soll.
Soll ich ausziehen zurück zu mein Eltern übergangsweise oder mit ihr weiter dort wohnen bleiben.Der Teil kontakt zu ihr fällt mir nicht leicht ist sicherlich der Liebeskummer.

Gruß
 

Markus Ernst

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  • #2
Hallo trancetiger,

kam für Sie denn die Trennung ganz überraschend, oder hat es sich abgezeichnet, dass die Beziehung zwischen ihnen beiden zu Ende gehen wird? Es ist für mich schwierig, einen Rat zu geben, mit so wenigen Infos über die Vorgeschichte etc. - lohnt es sich evtl. noch, um die Frau/Beziehung zu kämpfen? Manchmal macht es Sinn, eine neutrale Person von außen hinzuzuziehen, um eine Klärung herbeizuführen - kommt das in Frage?
Falls es definitiv keinen Weg mehr gibt, die Beziehung zu retten, würde ich Ihnen empfehlen, nicht weiterhin gemeinsam zu wohnen. Sie würden sich dadurch nur quälen.

Wenn Sie mögen, schreiben Sie gerne noch etwas mehr zu Ihrer aktuellen Situation. Es wird dann leichter, eine hilfreiche Rückmeldung zu geben.

Herzliche Grüße und alles Gute,
Markus Ernst
 

Inge21

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  • #3
Du schreibst du wohnst mit Deiner besten Freundin zusammen. War sie deine beste Freundin oder Deine Freundin? Das ist halt eine Unterschied. Beste Freundin kann auch weiter beste Freundin sein wenn es nicht mehr ist. Oder war es mehr bei Dir und Du hast Dich nicht getraut?
 

lisalustig

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  • #4
Auf jeden Fall solltet Ihr darüber reden, wie es nun weitergehen soll. Die Freundschaft, wenn sie denn gut ist, muss nicht zu Ende sein. Sie wird eine andere Form haben. Eine Mietwohnung kann man kündigen und dann seiner Wege gehen. Wenn nur einer den Mietvertrag hat, kann der andere ausziehen. Ein weiteres Zusammenleben unter diesen Voraussetzungen würde ich an Deiner Stelle nicht wollen.